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VG Augsburg, 23.02.2005 - Au 4 K 04.1312 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17
Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler
Danach werden für die Freischankfläche allenfalls insoweit Stellplätze berechnet, als diese die Größe der zugehörigen anzurechnenden Nutzfläche der Gaststätte überschreitet (vgl. auch VG Augsburg, Urt. v. 23.02.2005 - Au 4 K 04.1312 -, juris, Rn. 45 m.w.N.).